Ein Hörakustiker von ohrenGOLD passt einer älteren Frau ein Hörgerät an, um ihr Hörvermögen zu verbessern und ihre Lebensqualität zu steigern.

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Zwei Filialen, doppelt gut hören

Ohrengold Hörgeräte Filialen: Finden Sie Ihr Hörakustik-Fachgeschäft in Ihrer Nähe

ohrenGOLD in Steinheim

Kleinbottwarer Str. 15 | 71711 Steinheim/Murr
Tel: 0 71 44/1 30 60 80

E-Mail: steinheim@ohrengold.com

Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 8:30–12:30 und Mo, Di, Do, Fr: 14:00–18:00 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

 

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ohrenGOLD in Beilstein

Kelterstraße 8 | 71717 Beilstein
Tel: 0 70 62/6 75 89 00

E-Mail: beilstein@ohrengold.com

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 08:30 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi 08:30 – 13:00 Uhr

 

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Kassenzulassung und Kostenübernahme bei ohrenGOLD: Verständlich erklärt

Bei ohrenGOLD legen wir großen Wert darauf, Ihnen nicht nur erstklassige Hörerlebnisse zu bieten, sondern auch den administrativen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten. Wir sind vollständig kassenzugelassen und kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. So können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr verbessertes Hören.

Wie funktioniert die Kostenübernahme in Deutschland?

Hörgeräte sind als Medizinprodukte der Risikoklasse IIa klassifiziert und dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal angepasst werden. Ab einer Lärmexposition von 85 Dezibel ist eine professionelle Gehörversorgung gesetzlich vorgeschrieben. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem Festbetragssystem, das alle sechs Jahre einen Zuschuss zur Hörgeräteversorgung gewährt. Dies umfasst auch einen Pauschalbetrag für eventuell notwendige Reparaturen.

Persönliche Beratung und individuelle Lösungen

In einem individuellen Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen das optimale Hörgerät. Sollten Sie sich für eine über die Basisversorgung hinausgehende Lösung entscheiden, informieren wir Sie transparent über eventuelle Eigenanteile. Unser Ziel ist es, Ihnen ein Hörgerät zu bieten, das Ihre Lebensqualität maßgeblich verbessert.

Recht auf volle Kostenerstattung

In bestimmten Fällen, etwa bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, können die gesetzlichen Zuschüsse erhöht werden. Sollte der standardmäßige Festbetrag für Ihre Bedürfnisse nicht ausreichen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Neben den Krankenkassen können auch andere Institutionen wie die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihr Hörgerät übernehmen. Wir helfen Ihnen, alle verfügbaren Optionen zu prüfen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Bei ohrenGOLD sind Sie in guten Händen – von der ersten Beratung bis zur Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem klaren und vollen Hörerlebnis gehen.